Notizen zur Zeit. Wie man 1905 schon erkannte .
07. August 2013 | Kategorie: Artikel, Notizen zur ZeitMayer Rothschild : Handbuch der gesamten Handelswissenschaften 1905 Band 1 Seite 415
Die Tilgung der Staatsschuld ist, im Hinblick auf die kommenden Generationen, Pflicht einer guten Finanzverwaltung. Als Mittel zur Tilgung können ordentliche und außerordentliche Einnahmen verwendet werden. Einen eigenen Tilgungsfond zu schaffen ist nicht nötig; zweckmäßiger eine freie Tilgung in der Weise, das in jeder Finanzperiode so viel von der vorhandenen Schuld zurückgezahlt wird, als unter den gegebenen Verhältnissen möglich ist. Die Tilgung erfolgt je nach Maßgabe der bei der Kontrahierung der Anleihen eingegangenen Bedingungen und des Zinsfußes der verschiedenen Schuldarten. Begreiflicherweise wird man jene Schulden zuerst tilgen, deren Tilgung für die Staatskasse am vorteilhaftesten ist.
Die neueste Finanzpolitik nimmt auf Rückzahlung der Staatsschulden immer seltener Betracht.Zur Schuldentilgung gehört auch die Wiedereinziehung von umlaufendem Papiergeld. Sie wird zur Pflicht eines geordneten Staatswesens namentlich dann, wenn das Papiergeld unter pari gesunken ist.
Die Federal Reserve – ein Privatunternehmen – steuert eine Politik, die alle Regeln vergessen machen will. Die Notenbanken drucken munter, was die Druckerpressen nur hergeben. Die Inkompetenz der politischen Klasse ist und bleibt die einzige Konstante in der Geschichte.