23. Oktober 2013 | Kategorie: Notizen zur Zeit, Randnotizen
Ärzte Zeitung, 23.10.2013
Ärztetag gegen Massenhaltung von Tieren
BAMBERG. Um der zunehmenden Resistenzentwicklung vieler Bakterienarten gegenüber Antibiotika zu begegnen, hat sich der B a y e r i s c h e Är z t e – t a g gegen M a s s e n t i e r h a l t u n g ausgesprochen.
Ursache für die zunehmende Resistenz sei n i c h t a l l e i n die unsachgemäße Verordnung von Antibiotika in der Humanmedizin, sondern ganz erheblich auch deren Einsatz in der Veterinärmedizin und in der Massentierhaltung, heißt es in einer Entschließung, die mit großer Mehrheit verabschiedet wurde. E t w a 8 5 P r o z e n t a l l e r An t i b i o t i k a w ü r d e n i n de r V e t e r i n ä r m e d i z i n e i n g e s e t z t .
Erstmalig meldet sich hier eine große Ärzteschaft zu Wort. Das wurde aber auch Zeit, denn sonst wird sich die Behandlung dramatisch ändern müssen. Sagt der Arzt zum Patienten: „ Sie haben eine schwere Mandelentzündung. Ich gebe ich Ihnen Rezept mit. Gehen Sie sofort zum Brathähnchenwagen beim Supermarkt und nehmen Sie zehn Tage lang dreimal täglich nüchtern ein halbes Hähnchen ein; zur Vorbeugung danach für eine Woche morgens und abends ein Kalbsschnitzel.“
24. März 2013 | Kategorie: Justiz, Randnotizen
Aus Neue Juristische Wochenschrift (NJW) – Entscheidung der Woche
Waidmanns Fahndungspech
Verwaltungsgericht Arnsberg, Urt. v. 18. 2. 2013 – 8 K 1999/12
Wer mit seinem Jagdgewehr Diebe auf frischer Tat stellt, muss damit rechnen, dass ihn ein solcher Einsatz die waffenrechtliche Erlaubnis kostet. Zwar honorierte das Gericht die ehrenvolle Absicht des Klägers; diese wiege aber nicht den Umstand auf, dass er jemanden mit seinem Jagdgewehr bedroht und die Waffe missbräuchlich eingesetzt habe.
Der Kläger war passionierter Jäger und ein Mann der Tat: Nach wiederholten Raubzügen von Schrottdieben legte er sich professionell ausgerüstet mit Tarnanzug, Gesichtsmaske und einem mit Platzpatronen geladenen Jagdgewehr auf einem Schrottplatz auf die Lauer. Das Jagdglück war ihm hold: An einen von drei Tätern pirschte sich der Kläger heran und forderte ihn mit der Waffe im Anschlag auf, sich mit ausgestreckten Armen und Beinen auf die Straße zu legen. Sodann verständigte er die örtliche Polizei, die den weiteren Einsatz und den Schrottdieb übernahm. Wenig später wurden sein Jagdschein und seine Waffenbesitzkarte eingezogen. Zwar stellte man ihm die Wiedererteilung der jagdrechtlichen Erlaubnis in Aussicht – jedoch nicht vor Ablauf von zehn Jahren. Für den Kläger war das nicht wirklich eine Perspektive. Die Justiz sollte es deshalb in seinem Sinne richten, was sie aber nicht tat.
Da staunte selbst die NJW. Es sei zur Vervollständigung der Geschichte hinzugefügt, dass der Waidmann der Polizei schon vorher den Tatzeitpunkt und sogar die Personen genannt hatte, die die Tat begehen würden. Die Beamten sahen sich aber außerstande, am fraglichen Abend, nämlich mangels offizieller Genehmigung, eine Überwachungsaktion mit Festnahme durchzuführen. So hatte der Bürger also einen erneuten Diebstahl zu erwarten und ggf. zu dulden. Das wäre offenbar rechtens gewesen, während die Verhinderung des Diebstahls und damit Schutz des Eigentums auf eigene Faust bzw. Schrotflinte mit Platzpatronen das eigentliche Unrecht darstellten. Nun muss ja beileibe nicht jeder wie in Amerika eine Waffe zu Hause haben und gar noch Platzpatronen und direkt von Diebstahl bedroht sein, aber in diesem Fall hätte die Justiz auch laut NJW in ihrem Urteil einfühlsamer sein sollen und können, wie sie es gewöhnlich gegenüber Tätern ist, die tatsächlich Gewalt gegen Personen ausgeübt haben, wegen des Erziehungsgedankens versteht sich. Aber dieser hier hatte ja nur gedroht, und gut erzogen war er auch schon mit seinen Platzpatronen. Der Erziehungsgedanke kam dem Gericht daher nicht in den Sinn, weshalb ihn die volle Strenge des Gesetzes traf.
Fazit: Wenn die Polizei den Bürger nicht schützen kann, dann darf der sein Eigentum noch lange nicht selbst schützen, es sei denn, er forderte den Dieb unbewaffnet und daher höflich auf, das Eintreffen der behördlichen Genehmigung samt Ordnungshütern doch bitte abzuwarten.
24. März 2013 | Kategorie: Nazis, Notizen zur Zeit, Randnotizen
In Dortmund wurden kürzlich zwei Rechtsradikale wegen schwerer Körperverletzung verurteilt, die einen fremd Aussehenden erst angepöbelt und dann zusammen geschlagen hatten. Sie waren im Gerichtssaal gutgelaunt erschienen und nach Mode der Rechtsszene gekleidet. Im Zuschauerraum befanden sich etliche Sympathisanten derselben Couleur. Dennoch oder deswegen fand der Richter in wegweisender Genialität heraus, dass man im Augenblick der Tat nicht sicher sein könne, ob wirklich rechte Gründe der Anlass waren oder ob es nicht etwa die Worte des Angegriffenen waren, die zur Tatvollendung führten, dass es a l s o i n e b e n d i e s e n M o m e n t e n k e i n e n rechten Hintergrund gegeben haben könne, also eine Tat etwa aus politischen Motiven deshalb v e r n e i n t werden müsse und nur wegen Körperverletzung zu verurteilen sei. Man würde es gern für ein Märchen halten, aber so geschah es.
In Dortmund war es auch, wo Ende 2011 als Weihnachtsmänner verkleidete Nazis im Dezember die Frau des Dortmunder Oberbürgermeisters Ullrich Sierau (SPD) z u H a u s e b e s u c h t e n , die Aktion filmten und das Video stolz im Internet präsentierten. S e i t d e m gibt es dort eine Taskforce, und der Polizeipräsident greift durch, aber der Richter hatte davon wohl noch nichts erfahren. Muss man sich wundern, wenn rechte Straftaten zunehmen?
Warum verbietet man eine Partei wie die NPD nicht, die sich vorwiegend aus Steuermitteln der Bürger finanziert, nur weil sie in Karlsruhe verbal verfassungstreu tut ? Wenn etwas aussieht wie eine Ente, watschelt wie eine Ente, wenn es quakt wie eine Ente, dann ist es eine Ente. Nur Karlsruhe und eine ängstliche Politik erkennen auf Huhn. Weimar lässt grüßen.
Warum gibt sich der Rechtsstaat so wehrlos und vor allem ratlos gegen die, die ihn de facto abschaffen? Vielleicht, weil die Machtträger bislang verschont sind – anders als bei Baader-Meinhoff. Man muss von jedem, der hier Bürger sein will, den Respekt vor dem Grundgesetz und dessen Einhaltung uneingeschränkt einfordern. Mit einem Kompromiss in dieser Sache kompromittierte sich die staatliche Gewalt. Sie ist auf dem besten Wege dies zu tun.
P. S. In Berlin leben laut Presseberichten übrigens inzwischen einige Tausend Menschen aus Großfamilien, mutmaßlich aus den türkischen Kurdengebieten, nach mehr oder weniger eigenen Gesetzen. Eine Mutter, die ihren Sohn nach Straftaten für ein paar Jahre im Gefängnis wusste, hielt dies für eine gute Schule, um – so wörtlich – „zum Manne“ zu reifen. Wenn das subjektiv erlitten werden muss und objektiv staatlicherseits ungerührt hingenommen wird, kann eben gerade von Integration nicht die Rede sein. Lassen wir es also laufen und Los Angeles, South Central entsteht bald auch bei uns?
01. Oktober 2012 | Kategorie: Menschenwürde, Notizen zur Zeit, Randnotizen
Excessive bail shall not be required, nor excessive fines imposed, nor cruel and unusual punishments inflicted.
Es sollen weder übermäßige Kautionen verlangt noch übermäßige Bußgelder verhängt noch grausame und ungewöhnliche Bestrafungen angewendet werden.
Los Angeles – Die Menschenrechtsorganisation Amnesty international hat scharfe Kritik an den Zuständen in kalifornischen Gefängnissen geäußert. Rund 3000 Häftlinge seien in Gefängnissen des US-Bundesstaats in fensterlosen Isolationszellen inhaftiert ohne Zugang zu Arbeit, Mithäftlingen oder Rehabilitierungsprogrammen, erklärte Amnesty am Donnerstag. 78 Häftlinge seien bereits mehr als zwei Jahrzehnte in derartigen Zellen eingesperrt.(…)Laut Amnesty sind die Isolationszellen eigentlich für besonders gefährliche Häftlinge wie Gang-Mitglieder vorgesehen, doch viele der Insassen litten unter Geistes- und Verhaltensstörungen oder würden für wiederholte kleinere Vergehen bestraft. Wright erklärte, Amnesty erkenne zwar die Notwendigkeit an, im Falle von Bandenkriminalität einzelne Häftlinge zu isolieren. Doch sollte Isolationshaft nur in außergewöhnlichen Fällen und nur für kurze Zeit eingesetzt werden. (APA, 27.9.2012)
Focus 28.09.2012,San Francisco
Amnesty: «Grausame» Haftbedingungen in Kalifornien
Die Menschenrechtsorganisation Amnesty International hat scharfe Kritik an den Zuständen in kalifornischen Haftanstalten geübt. (…) Die kalifornische Gefängnisverwaltung wehrte sich gegen die Vorwürfe. Die Haftanstalten würden der « n a t i o n a l e n N o r m » entsprechen, sagte die Beamtin Terri McDonald der «Los Angeles Times». « S i e s i n d s a u b e r . S i e s i n d s i c h e r .» (dpa)
Wenn das also die n a t i o n a l e N o r m ist, wir uns über S a u b e r k e i t u n d S i c h e r h e i t keine Sorgen machen müssen, dann haben wir gleichzeitig eine Erklärung dafür bekommen, warum die Befürworter der Foltermethode des sogenannten Waterboarding aus der Zeit der Regierung des George W. Bush nicht zur Verantwortung gezogen werden. Man hielt eine Simulation des Ertrinkens vermutlich auch für im Rahmen der N o r m , da durch den Gebrauch von Wasser die S a u b e r k e i t u n d S i c h e r h e i t nicht gefährdet wurde, wohl aber die Verfassung, der 8. Z u s a t z a r t i k e l d e r a m e r i k a n i s c h e n Ve r f a s s u n g b e s c h m u t z t w u r d e u n d w e i t e r h i n w i r d , weil Haftbedingungen, wie die oben beschriebenen, zur N o r m erklärt werden können, und stattdessen eine öffentliche Erklärung hinreicht, dass alles s a u b e r u n d s i c h e r ist. Wo gehobelt wird, da fallen späne, weiß der Volksmund, seinen es auch Späne vom Stammholz der einer Verfassung. Amnesty irrt daher, wenn man ausführt, dies würde allein internationale Richtlinien verletzen. Ein Blick in die amerikanische Verfassung genügt. Ich fühle mich hier, in der zugegeben intellektuellen Diaspora des vor 250 Jahren aufgeklärten Europa, aber keinesfalls sicher und auch nicht sauber, wenn ich an Haftanstalten hierzulande denke, in denen nach Grundgesetz Artikel 1 die Würde des Menschen unantastbar zu sein hat, sie zu achten und zu schützen die Verpflichtung aller staatlichen Gewalt ist. Aber vermutlich handelt sich da bei mir um ein Missverständnis. „Würde“ scheint dem Konjunktiv des Verbs „sein“ entlehnt und zwar grammatikalisch im Imperfekt – Vergangenheit also. „Würde“ sei also Konjunktiv Imperfekt von „sein“, und auf einmal wird alles wieder stimmig. Das klingt dann ebenfalls sauber und sicher und bewegt sich absolut im Rahmen der Norm.
16. September 2012 | Kategorie: Artikel, Randnotizen
Kölner Stadtanzeiger 13. September 2012
Daniela Katzenberger will gefunden werden.
TV-Blondine Daniela Katzenberger hat keine Lust mehr, ihren Märchenprinz zu suchen. „Ich will endlich mal gefunden werden.Den Mann, den ich mal heirate, den gibt es ja schon. Aber irgendwas macht er falsch, dass ich ihn nicht treffe.“(dpa)
Das muss ein Irrtum sein, wenn die Dame ihren Märchenprinz e n nicht mehr suchen will. Der Mann macht nichts falsch, auch nicht im Nominativ. Ich denke, er ist einfach nur auf der Flucht.