01. September 2013 | Kategorie: Artikel, Notizen zur Zeit, Seelenmord
FOCUS Mittwoch, 28.08.2013
Wegen Doktorspielchen – Zehnjähriges Mädchen wird der Vergewaltigung angeklagt.
Im Oktober wird in Texas voraussichtlich eine Zehnjährige vor Gericht stehen, der Vergewaltigung vorgeworfen wird.
In Houston, Texas, hat die Polizei ein zehnjähriges Mädchen wegen des Vorwurfs der Vergewaltigung festgenommen und m e h r e r e T a g e f e s t g e h a l t e n . Das Mädchen hatte mit einer Gruppe von Kindern Doktor gespielt – die Mutter eines Vierjährigen zeigte sie daraufhin an.
Ein zehnjähriges Mädchen ist in Texas der Vergewaltigung angeklagt und für vier Tage in Arrest genommen worden. Das berichtet der amerikanische Fernsehsender Fox. Das Mädchen hatte mit einer Gruppe von Nachbarskindern i m H o f D o k t o r g e s p i e l t . Ein Nachbar sah die Kinder und berichtete der Mutter eines beteiligten V i e r j ä h r i g e n d a vo n . D i e s e i n f o r m i e r t e d i e P o l i z e i . Der Vorwurf: Das Mädchen habe d e n J u n g e n u n s i t t l i c h b e r ü h r t .
Der Vorfall ereignete sich im April dieses Jahres, das Mädchen war zu diesem Zeitpunkt neun Jahre alt. Zwei Monate später, im Juni, wurde es dann o h n e j e d e V o r w a r n u n g v e r h a f t e t . „Ich war bei einer Freundin und meine Mutter hat sie angerufen und ihr gesagt, dass ich nach Hause kommen soll“, sagte die junge Angeklagte in einem Interview mit Fox. Als sie sich auf den Weg heim machte, wartete vor ihrer Haustür offenbar die Polizei. „Ich weinte und sie brachten mich in das Polizeiauto. Ich wollte nicht einsteigen. Ich weinte und versuchte nicht einzusteigen. Meine Mama sagte, ich solle mich beruhigen.“
Beim Verhör durfte ihre Mutter nicht dabei sein
Vier Tage Jugendgefängnis brachte ihr das Doktorspiel ein. „Es ist ein Albtraum“, sagte ihre Mutter im Fernseh-Interview. Nach eigener Aussage v e r b o t i h r d i e H o u s t o n e r P o l i z e i , b e i d e m V e r h ö r i h r e r T o c h t e r a n w e s e n d z u s e i n. Das Mädchen sei nach der 45-minütigen Befragung i n T r ä n e n a u f g e l ö s t g ew e s e n . „Als meine Mama kam um mich zu sehen, habe ich gesagt, dass ich nach Hause will und dann hat sie gesagt, dass ich nicht nach Hause gehen kann.“ Vorbei ist der Spuk für das Mädchen noch nicht: Es wird aller Voraussicht nach im Oktober w e g e n M i s s b r a u c h s vor Gericht stehen.
Eigentlich will ich mich nicht mehr aufregen. Dies Land hatte in den 60 er Jahren mit der Friedensbewegung für mich einmal Vorbildcharakter. Aber was geschieht hier ? Was ist in diesem sogenannten Land der Freien seit nunmehr Jahren los? Waterboarding als Möglichkeit des Verhörs, ohne dass die Verantwortlichen in der Regierung je dafür belangt wurden? Gelogene Gründe für einen Irakkrieg, in dessen Folge jetzt monatlich mehr Tote zu beklagen sind als zu Saddam Husseins schlimmsten Zeiten und keine Anklage gegen die Verantwortlichen? Guantanamo unter weiterhin rechtsfreien Bedingungen bestehend? Eine Syrienpolitik Amerikas mit 100 000 Toten und Millionen von Flüchtlingen, das nach zwei Jahren immer noch nicht merkt, wem man da auf den Leim gegangen ist, wo man schon in Afghanistan denselben Irrsinn mit den Taliban veranstaltet hatte, als diese gegen die Sowjets aufgerüstet wurden? Während jene abziehen mussten, wurden diese so stark, dass der 9. September folgen konnte und mit NSA ein Überwachungsmechanismus möglich wurde, der allen Vorstellungen von Demokratie und Freiheit spottet. Jetzt wird eine Zehnjährige eingesperrt wie ein Schwerverbrecher und ohne Beistand verhört. Das nenne ich unsittlich berührt! Das nenne ich Missbrauch! Anstatt sich zu entschuldigen bereitet man eine Anklage vor, um den Seelenmord zuverlässig zu vollenden. Und am Sonntag gehen die Protagonisten dieses Wahns alle in die Kirche, zusammen mit George W. Bush und beten um eine Vergebung, die, wenn es nach der Schrift geht, nimmer erteilt werden kann. Sie werfen nicht nur den Ersten, sondern jeden greifbaren Stein und verdrängen in ihren Hochmut, der bekanntlich vor dem Fall kommt, dass dies nur den Unschuldigen unter ihnen erlaubt gewesen wäre. Dann jährt sich noch die berühmte Rede des wahren Friedensnobelpreisträgers Martin Luther King, und die größtmögliche präsidiale Enttäuschung – gemessen an der Erwartung – steht am Rednerpult und gedenkt. Was für Berater hat dieser Mann? America the beautiful… the land of the free and the home of the brave? Ich fasse es nicht.
P. S. Nach Snowden scheint es angebracht, am Schluss eines Artikels mit doch kritischem Inhalt über die USA, ein paar freundliche Grüße an die Mitarbeiter der NSA anzuhängen, was hiermit geschieht.
14. Juli 2012 | Kategorie: Artikel, Geld oder Leben, Justiz, Seelenmord, Was ein Mensch wert ist
Hier geht es ums Leben:
Hannoversche Allgemeine 22.05.2012
Hohe Strafe für Missbrauch der Tochter
Das Landgericht Hannover hat am Montag einen 38-Jährigen zu s e c h s J a h r e n u n d n e u n M o n a t e n Haft verurteilt, weil er sich 56-mal an seiner eigenen Tochter vergangen hat. Das Gericht befand ihn des sexuellen Missbrauchs von Schutzbefohlenen in 49 Fällen und schweren sexuellen Missbrauchs in sieben Fällen für schuldig. Beim ersten Vorfall war das Kind gerade s i e b e n J a h r e a l t .
Kölner Stadtanzeiger 09.07.2012
Hohe Haftstrafe für Kinderschänder
Klaus W. (Name geändert) aus Bergisch Gladbach muss für f ü n f J a h r e u n d s e c h s M o n a t e hinter Gitter. Der Vorsitzende Richter der Zweiten Großen Strafkammer am Kölner Landgericht verurteilte den Rentner wegen sexuellen Missbrauchs und Vergewaltigung in mindestens 28 Fällen zu der mehrjährigen Freiheitsstrafe.
Begonnen hatte der Missbrauch an den Kindern seiner Verlobten im Oktober 2009. Rund zwei Jahre verging sich Klaus W. immer wieder an den zum Zeitpunkt der ersten Taten n e u n und z w ö l f Jahre alten Mädchen. Laut der Staatsanwaltschaft wurden die Taten meist unter Alkoholeinfluss begangen. (…) St r a f v e r s c h ä r f e n d war nach Ansicht von Staatsanwaltschaft und Richter, dass der Missbrauch an den beiden Mädchen u n g e s c h ü t z t verlief.
Das G e s t ä n d n i s w i r k t e s i c h s t r a f m i l d e r n d auf das Urteil aus, ersparte es den Kindern doch die belastende Aussage vor Gericht. „ Die Mädchen befinden s i c h i n p s y c h i a t r i s c h e r B e h a n d l u n g , haben in der Schule nachgelassen, klagen über Schlafstörungen und Albträume“, sagte die S t a a t s a n w ä l t i n in ihrem Plädoyer. „Eines der Mädchen leidet unter nächtlichen Essattacken, ihre Schwester hat sich zurückgezogen und ist sozial isoliert“, berichtete die Vertreterin der Anklage weiter. (…) Verteidiger Bode hatte ein ähnliches Strafmaß erwartet: „Ein angemessenes Urteil für eine schlimme Tat.“
Hier geht es um Geld:
Frankfurter Rundschau 27.06.2012
Gerhard Gribkowsky Bayern LB Ex-Top-Banker muss hinter Gitter
Das Landgericht München hat den früheren BayernLB-Vorstand Gribkowsky zu acht Jahren und sechs Monaten Freiheitsstrafe verurteilt. Der Vorsitzende Richter sprach ihn der Bestechlichkeit, Steuerhinterziehung und Untreue schuldig. Der ehemalige Landesbanker Gerhard Gribkowsky muss für a c h t e i n h a l b Jahre ins Gefängnis. Er habe keinen Zweifel, dass sich der 53-jährige mit hoher krimineller Energie der Bestechlichkeit, Untreue und Steuerhinterziehung jeweils gewaltiger Millionensummen schuldig gemacht hat, sagte Richter Peter Noll bei seinem Urteilsspruch am Landgericht München. Als Höchststrafe wären 15 Jahre möglich gewesen. Die Staatsanwaltschaft hatte z e h n e i n h a l b Jahre Haft gefordert.
Herr Gribowski hat akzeptiert.Fünfzehn Jahre hätten es sein können für jenen Herrn, so wird getönt, der sich doch nur der Bestechlichkeit, Steuerhinterziehung und Untreue schuldig gemacht hat. Menschen hat er insoweit nicht geschadet, außer sich selbst möglicherweise. Das Leben der Kinder, die missbraucht wurden, ist zerstört, der Seelenmord vollendet. Doch machen weder Strafen nichts auch nur annähernd gut, noch nützt Vergebung, und so kommt es regelmäßig zu Urteilen, die das unversehrte Leben dem Recht auf Besitz strafgemildert nachordnen. Oben hält daher ein Verteidiger die Strafe für angemessen. An welcher Stelle des Urteils im zweiten Fall nicht verwendete Präservative sich strafverschärfend auswirkten, habe ich trotz intensiven Nachdenkens nicht herauszufinden vermocht. Wer sollte hier wovor zusätzlich geschützt werden, wo doch Schutzlosigkeit Bedingung für die Schandtat war? Da hier eine Staatsanwältin von Amts wegen tätig war und keine Hodenträger, die Anklage und Urteil zu vertreten hatten, muss ich mich korrigieren, der ich ausschließlich die Hodenträger verdächtigte, den Missbrauch der Kinder gegenüber dem Vergehen am Gelde zu mild zu beurteilen. Offensichtlich ist diese Haltung Programm. Vor Jahren las ich einen kurzen Artikel in der Ärztezeitung, dass drei Viertel der drogenabhängigen Frauen einen Missbrauch hinter sich haben. Der Artikel erlitt selbstverständlich das Schicksal jeder Randnotiz. Er wurde überlesen und vergessen – nicht von mir.
16. Juni 2012 | Kategorie: Artikel, Geld oder Leben, Seelenmord, Was ein Mensch wert ist
Hier geht es ums Leben:
Berliner Kurier Freitag, 23. September 2011
Waldorf-Lehrer wegen Kindesmissbrauchs verurteilt.
Ein Pädagoge der miesen Sorte: Den Biedermann gab er in einer Waldorfschule im Märkischen Viertel. 2 0 M a l aber machte er sich in seiner Wohnung an J u n g s r a n . (…) Er ließ seine Verteidigerin reden: „Die Vorwürfe treffen zu.“ Kein Bedauern, aber Jammern über seine Lage in fünf Monaten U-Haft. Alles begann mit Ermittlungen gegen einen mutmaßlichen Kinderschänder -Ring. Pädophile sollen unter dem Deckmantel eines Hilfsvereins Waisenkinder aus Haiti s e x u e l l m i s s b r a u c h t haben.(….) E. ist Englisch-Lehrer seit 43 Jahren, die Waldorfschule hatte ihn nach bekannt werden der Vorwürfe entlassen. Urteil: z w e i J a h r e a u f B e w ä h r u n g und 3000 Euro Buße.
Der Westen – WAZ-Gruppe online 16.3. 2012
Bochum. „Das sind schwere Verbrechen“, sagte Richter Johannes Kirfel im Urteil am Freitag. Seine Strafkammer hatte soeben zwei 19 und 20 Jahre alte Bochumer w e g e n E i n b r u c h s , s c h w e r e r B r a n d s t i f t u n g u n d R a u b e s verurteilt. Der 20 – Jährige bekam d r e i J a h r e und z e h n Monate Jugendstrafe, der 19-Jährige e i n J a h r w e n i g e r. (…)
Wie berichtet, hatten der Lehrling und der Aushilfsarbeiter in der Nacht des 28.11.2011 die Wohnung eines Bekannten im Ehrenfeld aufgebrochen (…) Nachher legten sie in der Wohnung … Feuer. (…) In derselben Nacht zogen die Täter weiter zur Castroper Straße und raubten dort einen anderen Bekannten (26) in seiner Wohnung aus. Der 20-Jährige, damals alkoholisiert, packte das arglose Opfer von hinten mit einer Hand gegen die Stirn und zog mit der anderen Hand ein Messer an seinem Hals entlang. Er soll richtig durchgezogen haben. Weil d i e K l i n g e o f f e n b a r n i c h t s c h a r f w a r, ü b e r l e b t e d a s O p f e r , e r l i t t a b e r ä u ß e r s t t i e f e S c h n i t t – w u n d e n a m O h r . Nach der Messerattacke hatten die Täter d i s k u t i e r t , ob sie d a s O p f e r t ö t e n s o l l e n. Die Staatsanwältin wollte für den Älteren w e g e n d e r M e s s e r – a t t a c k e (…) s e c h s Jahre Haft. D e m f o l g t e n d i e R i c h t e r a b e r n i c h t .
come-on.de 20.03.12
Sexueller Kindesmissbrauch: Halveraner verurteilt
HALVER ▪ Am Ende glaubte das Gericht der 14-jährigen Zeugin und nicht dem Angeklagten: W e g e n s c h w e r e n s e x u e l l e n M i s s b r a u c h s e i n e s K i n d e s , N ö t i g u n g u n d K ö r p e r v e r l e t z u n g v e r u r t e i l t e die erste große Strafkammer des Landgerichts Hagen einen 44-Jährigen aus Halver zu einer Haftstrafe von f ü n f J a h r e n .(…)
Short news 23.04.11 09:11
Ehemaliger DSDS-Kandidat wegen Kindesmissbrauch verurteilt
Vor dem Landgericht Rostock musste sich der 22-jährige Sven B. verantworten. Vor Gericht wurde ihm der Missbrauch eines neunjährigen Mädchens und eines zwölfjährigen Jungen vorgeworfen. Die Taten ereigneten sich im Frühjahr 2010. (…) Der 22-Jährige wurde zu einer Freiheitsstrafe v o n d r e i J a h r e n u n d a c h t M o n a t e n verurteilt.
Bild- online 29.03.2012
Giuseppe M. (23) in den Tod gehetzt U-Bahn-Schläger kommen mit Bewährung davon.
Berlin – Erst prügelten sie, dann hetzte einer der U-Bahn-Schläger den 23-Jährigen Giuseppe M. auf die Straße. Dort wurde der flüchtende Mann von einem Auto erfasst und getötet. Am Donnerstag wurde das Urteil gegen die Gewalttäter gefällt. Für den 21-jährigen Haupttäter hatte die Staatsanwaltschaft viereinhalb Jahre Gefängnis gefordert. Stattdessen bekam Ali T . (21) eine B e w ä h r u n g s s t r a f e v o n z w e i J a h r e n . Der Mitangeklagte Baris B. (22) wurde zu 4 M o n a t e n B e w ä h r u n g verurteilt. Das Urteil lautete auf K ö r p e r v e r – l e t z u n g m i t T o d e s f o l g e .
Soester Anzeiger 30.01.12
Körperverletzung mit Todesfolge bei Abi-Fete in Soest. Dreieinhalb Jahre Haft für Kayahan B.
SOEST ▪ Genau ein Jahr und einen Tag nach der tödlichen Messerattacke im Anno hat das Landgericht einen juristischen Schlussstrich gezogen und den Schüler Kayahan B. wegen K ö r p e r- v e r l e t z u n g m i t T o d e s f o l g e zu einer Jugend-Haftstrafe von d r e i J a h r e n u n d s e c h s M o n a t e n verurteilt.
Jetzt geht es um Geld:
Kölner Stadtanzeiger 23.1.2012 MAMMUTPROZESS
Wiederholungstäter prellt seine Opfer um 2,7 Millionen Euro.
Der Serienbetrüger Ralf J. ist wegen Betrugs in 38 Fällen mit einem Gesamtschaden v o n 2, 7 M i l l i o n e n E u r o z u s i e b e n J a h r e n und z e h n M o n a t e n Gefängnis verurteilt worden.
Die Welt kompakt 28.03.12
Lange Haft für „Netto-Räuber“(…)
Die beiden „Netto-Räuber“ sind am Dienstag in Köln zu hohen Haftstrafen verurteilt worden. Der 38 Jahre alte Haupttäter erhielt unter anderem wegen schweren Raubes und Betrugs a c h t e i n h a l b , sein 40-jähriger Komplize muss für s i e b e n J a h r e ins Gefängnis. Damit ging das Kölner Landgericht noch über d i e F o r d e r u n g d e r S t a a t s a n w a l t s c h a f t h i n a u s . Mehreren traumatisierten Opfern müssen die Täter außerdem bis zu 4000 Euro Schadensersatz zahlen.
Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die zwei Männer sechs Jahre lang mehr als 30 Discounter und Supermärkte in ganz Deutschland überfallen hatten. Ihre Beute: rund 750 000 Euro.
B.Z. (Berliner Zeitung) 03. April 2012
Brandstifter André H. zündete letztes Jahr 102 Autos an. Nun muss er für 7 Jahre ins Gefängnis.
André H. (28), Berlins schlimmster Hass-Zündler, fackelte im Sommer vergangenen Jahres 102 Luxusautos ab. Aus Neid auf Leute, die reicher sind als er. Aus Geltungssucht. Und aus Liebeskummer. Das Landgericht der Hauptstadt sprach ihn am Dienstag schuldig. Er muss für s i e b e n J a h r e ins Gefängnis.
Die oben aufgelisteten Urteile beweisen nur eines: Geld hat sich das Leben untertan gemacht. Wer sich am Geld vergreift, muss mit härterer Strafe rechnen, als der, der unter Anwendung schlimmster Gewalt mit Leib und Leben anderer spielt, obwohl eines unbestritten bleibt: Auf jedem Missbrauch folgt ein zerstörtes Leben. Das ist nicht in Euro zu beziffern und noch weniger mit Euro oder Haft gutzumachen, woraus bei den Gerichten Ratlosigkeit durch ein Verständnis sich ergänzt sieht, das mit der Milde gegenüber dem Täter sich selbst als Teil einer gewalttätigen Gesellschaft zu exkulpieren versucht, zumal jede Sühne angesichts der seelischen Verletzung immer zu gering erscheinen muss. Der Sühnegedanke unseres Rechtssystems auch einer erzieherisch gedachten Strafe für den Täter verblasst vor dem von ihm vollbrachten Seelenmord. Für Angriffe mit gefährlichen Waffen und schwere Körperverletzung gilt Ähnliches. Alle Tat benötigt einen Täter, der Täter benötigt ein Opfer, und Opfer aber auch Täter erwarten dann so etwas wie Gerechtigkeit in einer Zeit, die körperliche und seelische Unversehrtheit des Anderen für vernachlässigbar und Verantwortungskultur für Schwäche hält. Die Schwelle zur Gewaltanwendung ist dank medialer Gehirnwäsche auf Bagatellniveau. Gewaltbereitschaft und -anwendung ist gerade nicht unabwendbarer gesellschaftlicher Prozess, sondern Folge ständiger Gewöhnung in Wort und Bild bei Tag und bei Nacht. Was geschieht mit einem Zehnjährigen, dem bis zum zwanzigsten Lebensjahr in jedem zweiten Krimi Tritte gegen Kopf und Leib realistisch vorgeführt werden, neben Mord und Totschlag mit unterschiedlichsten Utensilien ? Wie Menschen in unserer Zeit inzwischen mal eben nebenbei mit einem Messer traktiert und dabei oft genug zu Tode gebracht werden, bestürz mich. Werden Messer in unserer Gesellschaft nicht mehr als Mordinstrument wahrgenommen, sondern etwa als Mittel zur Selbstverteidigung? Was unterscheidet einen Revolverschuss von einem Messerstich? Gar nichts! In beiden Fällen muss mit dem Tod des Verletzten gerechnet werden und der Täter nimmt dies billigend in Kauf. Scheinbar sind wir auf dem Wege zu einem Kollektiv von Messerträgern, und Justiz fügt sich ins Vermeidliche, um das Vermeidbare dann zielsicher pejorisierend abzuurteilen. Das ist mit den obigen Urteilen bewiesen, denen man täglich neue hinzufügen könnte, ohne dass es weiterer Erläuterungen bedürfte. Aber wenn der Täter die Tat hinter sich hat, dann ist das Opfer entweder tot oder es hat die Tat vor sich, nämlich im schlimmsten Falle ein Leben lang. Während sich die Justiz, vom Gesetz dazu bestimmt, sich mit dem Täter intensiv befasst, bleibt dem Opfer eben nur diese eine Rolle. Sobald das Voyeuristische des Tathergangs aus dem veröffentlichten Gedächtnis weicht, durch neuerliche Täter/Opfer Geschichten dazu genötigt, ist der Aufschrei im Opfer lange nicht verhallt. Welche Strafe oder Sühne muss hier greifen? Was ist ein Mensch wert? Nicht genug ! Buße tun oder Strafe sollte schon als solche deutlich erkennbar sein. Es kein Privileg allein der Jugendjustiz, Gewaltvergehen für ein Kavaliersdelikt zu halten, indem man mit gehobenem Zeigefinger gesellschaftsimmanente Strömungen mitverantwortlich macht ohne gleichzeitig etwas dagegen unternehmen wollen, beispielsweise durch angemessene Urteile. Der Hinweis auf eine schwere Kindheit – gibt es überhaupt eine Leichte? – oder Alkoholgenuss spielen aus Opfersicht keine Rolle. Vor 2 Jahren wurde ein Freund vor Zeugen vollkommen grundlos in ein Schädeltrauma geschlagen. Die Richterin stellte den Angeklagten im Prozess vor dem dergestalt Opfer zur Rede, dass er hätte jenen ja auch totschlagen können, und er habe noch einmal Glück gehabt, der Täter also. Die Staatsanwaltschaft Köln hatte – dem Anlass offenbar angemessen – einen Referendar geschickt. Das Urteil lautete entsprechend auf sage und schreibe 650 € Geldstrafe. Für das Opfer ein Hohn. Der Stadtanzeiger Köln berichtete konsterniert. An Revision hatte niemand Interesse. Was kann man daraus lernen? Jeder hat zumindest einen Gewaltversuch frei, als Jugendlicher mehrere. Für die Opfer vor allem bei sexueller Gewalt reicht immer schon der Erste. Sollte ich demnächst als Opfer eines Überfalls ein paar Leute erstechen, weil ich vorsichtshalber neuerdings politisch korrekt ein Messer mitführen könnte, darf ich wegen Notwehr mit Freispruch rechnen, es sei es handelte bei den Opfern ich um Richter, Politiker oder Prominenten. Da würde der Staat dann noch mal hellhörig. Aber diese Herrschaften bewegen sich dem Leben entzogen in anderem Umfeld. Ist diese Gesellschaft überhaupt noch satisfaktionsfähig?
04. Juni 2012 | Kategorie: Seelenmord
Kölner Stadtanzeiger
Achtjährige Tochter missbraucht
Urteil Fünfeinhalb Jahre für den tyrannischen Vater
von Harriet Dräcke
Ein Vater von acht Kindern ist vor dem Kölner Landgericht wegen sexuellen Missbrauchs seiner damals achtjährigen Tochter für fünf Jahre und sechs Monate in Haft geschickt worden. der Angeklagte habe „in einem hermetisch abgeschlossenen System geherrscht wie ein Patriarch“ und “ Angst und Schrecken in der Familie verbreitet“, sagte der Vorsitzende Richter. Die heute zwölfjährige Theresa (Name geändert), die wie ihre Geschwister jetzt in einem Heim lebt, habe den Missbrauch trotz erheblicher “ E i n s c h r ä n k u n g e n d e r g e i s t i g e n F ä h i g k e i t e n “ derart “ b r i l l a n t und d e t a i l – r e i c h “ geschildert, dass an der Glaubwürdigkeit für die Kammer kein Zweifel bestand.
Zum Glück lässt der Artikel den Leser über die Detailliertheit der Darstellung im Unklaren, indem er die Einzelheiten zu Recht verschweigt, die einen weiteren Seelenmord beglaubigen. Der Name des vorsitzenden Richters wird nicht genannt, obwohl er einer brillanten und detailreichen Schilderung lauschen durfte, damit das Urteil für eine solche Untat, welche offen lässt, wodurch sich das Kind die geistige Behinderung zugezogen hat, auf nur fünfeinhalb Jahre lauten konnte. Bei guter Führung kann die Strafe für den Täter entsprechend früher ein vorzeitiges Ende finden, trotz der Brillanz und des Detailreichtums der Darstellung, die an der Glaubwürdigkeit des geschundenen Kindes so wenig Zweifel ließen, wie an der Glaubwürdigkeit und den geistigen Fähigkeiten der Kammer angesichts der Wortwahl und des Strafmaßes bleiben. Ich wiederhole:
Es ist an der Zeit, dass sich die Hodenträger aus der Gesetzgebung für männliche Sexualtäter heraushalten und bei der Aburteilung dieser Taten vom Richteramt wegen Befangenheit zurücktreten, vielmehr dies Frauen überlassen, in der zugegeben vagen Hoffnung, dass Würde nicht noch mehr beschädigt und der Seelenmord, den jede Tat dieser Art unstrittig zur Folge hat, als solcher wahrgenommen wird und strafrechtlich im Sinne des Opfers wahrhaft gewürdigt.
Siehe auch http://www.das-rote-heft.de/artikel/was-ein-mensch-wert-ist-von-w-k-nordenham/002523/
07. Mai 2012 | Kategorie: Artikel, Justiz, Menschenwürde, Seelenmord, Was ein Mensch wert ist
Spiegel-online 12.3.2012
Kind für Missbrauch gezeugt – Langjährige Haftstrafen für Paar aus NRW
Die Vorwürfe waren ungeheuerlich: Melanie R. und Benjamin P. sollen ein Kind gezeugt haben, nur um es später sexuell zu missbrauchen. Das tat der Vater dann auch, als das Baby fünf Wochen alt war. Jetzt muss das Paar ins Gefängnis.
Essen.- Der Plan war so entsetzlich, die Umsetzung so grausam, dass die Tat „außerhalb des Bereichs unserer Vorstellung“ liege, betonte Staatsanwalt Gabriel Wais am Landgericht Essen. Melanie R., 26, und Benjamin P., 27, sollen ein Kind gezeugt haben – aus einem einzigen Grund: Sie wollten es sexuell missbrauchen.
Am Montag wurde das Urteil in dem Fall gesprochen. Der 27-jährige Angeklagte aus Gelsenkirchen wurde zu a c h t , seine ein Jahr jüngere Partnerin zu f ü n f J a h r e n Haft wegen schweren sexuellen Kindesmissbrauchs verurteilt. D i e R i c h t e r b l i e b e n m i t d e m S t r a f m a ß für Benjamin P. u n t e r d e n von Staatsanwalt Wais g e f o r d e r t e n z e h n J a h r e n . Ein Gutachter hatte beide Angeklagten für v o l l s c h u l d f ä h i g erklärt.(…)
„Die Angeklagten haben einen schutzlosen Säugling zum bloßen Objekt ihrer sexuellen Begierde degradiert und seine M e n s c h e n- w ü r d e m i t F ü ß e n g e t r e t e n „, sagte der Vorsitzende Richter Heinz – Günter Busold in der Urteilsbegründung. Die Richter hätten im Verlauf des Prozesses in Abgründe menschlichen Handelns und Denkens geblickt, die sie “ f a s s u n g s l o s und b e t r o f f e n machen“, so der Vorsitzende.(…)
Wenn irgendjemand Zweifel an Sinn und Zweck der Frage gehabt hat, zu was eine human sich nennende Spezies nicht nur fähig, sondern auch imstande sei, welche Schandtat sie nie und nimmer begehen würde und was ihr unbedingt zuzutrauen sei, hier wird ihm Antwort zuteil. Das schlimmste Vorstellbare greift zu kurz, der Schrecken trifft mitten ins Herz. Sei es der schriftstellerische Auswurf des kranksten Gehirns oder seien es die Phantasieauswürfe psychopathischer Filmemacher, nichts, aber auch gar nichts, vermag die Ungeheuerlichkeit zu einzuholen, die durch die obige Mitteilung belegt wird und vor der noch der ärgste Alptraum kapitulieren muss. Der Artikel geht ins Detail. Ich sehe mich nicht in der Lage mehr von dem wiederzugeben, was niemand wissen will und keiner sich vorstellen kann. Lange habe ich gezögert überhaupt zu schreiben, da mir das Wort fehlte während der Zorn wuchs. Es gibt Ereignisse, die den Geist lähmen, in Lethargie verfallen lassen, wo man den Aufschrei der geschundenen Weltseele zu hören glaubt und sich das Bewusstsein aus Selbstschutz der Mitteilung verweigern will. Beim Ausbruch des 1.Weltkrieges, des großen aus einer Sektlaune begonnenen Völkermordens und als die Zeit durch die Nazis 1933 in Blut getaucht wurde, da wieder niemand Einhalt geboten hatte, gab es diese Momente für Karl Kraus. Das große Grauen beschreibt auf alle Zeit Auschwitz. Aber im scheinbar menschlich Kleinen, welches eben darum für groß zu gelten hat, wiederholt sich der tägliche Schrecken oder vielmehr, er setzt sich fort.
Die abgenutzte Metapher vom menschlichen Abgrund kann im vorliegenden Fall in ihrer Bedeutung vollendet und dem Wortsinn getreu erfahren werden, weil erst das Adjektiv „menschlich“ den Abstieg in die tiefsten Tiefen des Ekels und der Widerwärtigkeit beglaubigt und man allein deshalb dem Abgrund die Bodenlosigkeit zutraut, in die ein Tier sich nie je verirren würde. Kein noch so abgründiges Höllenwerk scheint der Unnatur des Menschen wesensfremd, eben gerade weil sie menschlich ist. Das ewig Menschliche zieht nicht hinan, sondern hinab. Die dünne Schicht kultureller Errungenschaften, welche die humane Unzulänglichkeit als Zivilisation ausgibt, kaschiert notdürftig, was dem Tier an Natur verloren ging, als es Mensch ward. Ohne das Menschsein je erlangt zu haben, gedachte dieser Missgriff der Schöpfung das scheinbar Animalische von sich abwerfen zu dürfen ohne sich über die Folgen Rechenschaft zu geben, die bloßes Menschsein nach sich ziehen würde. Nichts einfacher und daher unnützer als mit dem Kulturmäntelchen zudecken zu wollen, was selbst durch ein Zaubergewand nur unsichtbar, aber niemals ungeschehen gemacht werden könnte. Sophokles Wort aus Antigone – “ Ungeheuer ist viel, doch nichts ist ungeheurer als der Mensch“- habe ich immer so verstanden, dass im Ungeheuer Mensch nicht nur Ungeheures sondern vor allem Ungeheuerliches angelegt ist.
Der Abscheu wird verstärkt durch die Tatsache, dass die Justiz selbst dieses unfassbare Delikt nicht des Höchstmaßes der Strafe für würdig erachtete, sondern Gründe fand, die offenbar Gelegenheit zu Milde boten. Die Würde des schutzlosen Säuglings sei „mit Füßen getreten“ worden, so der Richter. Selten klang eine Phrase so dümmlich und deplaziert. Wenn doch nur dieses geschehen wäre! Und zwischen den sodann aufgebotenen Befindlichkeitsadjektiven „fassungslos und betroffen“ scheint mir sehr wohl ein wertiger Unterschied, wobei man auf die Reihenfolge achte, welche die Floskel zuverlässig von echter Empfindung scheidet und den Mangel an Tiefe aufdeckt. Es ist das Urteil des Gerichtes, das die Würde des Kindes nochmals missachtete, als es die Tat der Höchststrafe für unwürdig befand. Schon lange – spätestens seit dem Versagen der belgischen Justiz im Falle Dutroux – bedrängt mich eine perfide Ahnung, als ob nämlich ein Hodenträger dem anderen aus unbewusstem Skrotalkonformismus nolens-volens etwas nachzusehen hätte, wenn es um Missbrauch geht, der ja durchweg von Männern ausgeführt wird oder wurden schon einmal vermehrt weibliche Päderasten entdeckt, die sich an Kindern oder gar Säuglingen vergingen? Vergewaltigen Frauen reihenweise Jungen und Mädchen oder hat auch hier die Riege der Hodenträger inklusive der per ordre Vaticano Depravierten die absolute Hoheit? Viel zu oft habe ich noch nach Jahrzehnten den Schmerz der Opfer miterleben müssen, als sie mir davon sprachen, wie wenn es gestern gewesen wäre, da man ihre Seele mordete. Im Talmud und später im Koran heißt es, dass wenn jemand einen Menschen tötet, so solle es sein, als hätte er die ganze Menschheit getötet. Es ist an der Zeit, dass sich die Hodenträger aus der Gesetzgebung für männliche Sexualtäter heraushalten und bei der Aburteilung dieser Taten vom Richteramt wegen Befangenheit zurücktreten, vielmehr dies Frauen überlassen, in der zugegeben vagen Hoffnung, dass Würde nicht noch mehr beschädigt und der Seelenmord, den jede dieser Taten unstrittig zur Folge hat, als solcher wahrgenommen wird und strafrechtlich im Sinne des Opfers wahrhaft gewürdigt.