Sein oder Design ist nicht mehr Frage, sondern schon Antwort. So schafft die entstellteste Menschheit das höchste Bruttosozialprodukt.

Geld oder Leben (3). von W.K. Nordenham

29. August 2012 | Kategorie: Artikel

Es lässt mich nicht los.

Hier geht es wieder um Geld:

Frankfurter Rundschau 23. April 2012

Fünf Jahre Haft Landkreisbeamtin veruntreut 500.000 Euro

Fünf Jahre Haft wegen Veruntreuung: So lautet das Urteil gegen eine Beamtin des Landkreises.

Das Frankfurter Landgericht hat die 47 Jahre alte Patricia M., die den Hochtaunuskreis um   m e h r   a l s   e i n e   h a l b e   M i l l i o n  Euro betrogen hat, zu fünf Jahren Haft, ihren Mann zu eineinhalb Jahren verurteilt. E s  w a r   e i n   U r t e i l ,   d a s   e s   i n   s i c h   h a t t e. Das galt auch für die Urteilsbegründung.

F ü n f   J a h r e  Freiheitsstrafe – so lautete das Urteil für Patricia M.. Ihr mitangeklagter Ehemann Manfred wurde wegen Beihilfe zu    a n d e r t-       h a l b   J a h r e n   H a ft  verurteilt – die Strafe wurde  n i c h t   zur Bewährung ausgesetzt.
Denn dem Vorsitzenden Richter Horst Zimmermann   w a r    s o   g a r        n i c h t   n a c h   B e w ä h r u n g . Er zeigte sich von dem Prozess, der sich seit Monaten zähflüssig dahinzog, deutlich genervt. Zimmermann ist genervt von den Angeklagten. Patricia M., ehemalige Postbeamtin, die 2009 nach längerer Beschäftigungslosigkeit einen Posten beim Landratsamt antrat, nutzte ihre Stellung als Geldquelle.

 

Hier wurden wieder mehrere Leben zerstört:

FOCUS online 27.08.2012

ProzesseMissbrauch in Großfamilie: Haftstrafe für Vater

D r e i   seiner sieben Töchter hat ein 48-Jähriger in einem Dorf in Dithmarschen (Schleswig-Holstein) jahrelang missbraucht. Dafür hat das Landgericht Itzehoe den zehnfachen Familienvater  am  Montag   zu              a c h t e i n h a l b   Jahren Haft verurteilt.

Sein mitangeklagter 18 Jahre alter Sohn erhielt eine  z  w e i  j ä  h  r  i  g  e   J u g e n d s tr a f e   a u f   B e w ä h r u n g. Nach  Überzeugung  des  Gerichts       h a t t e n    s i c h    b e i d e   v i e l e     M a  l e   a n   d e n   M ä d c h e n   v e r g a n g e n ,   d i e   h e u t e 1 7,  1 3  u nd  8 Jahre alt sind . Auch der 16-jährige Sohn des Mannes stand am Montag wegen Missbrauchs vor Gericht – unter Ausschluss der Öffentlichkeit. Wie die Richter über ihn urteilten, wurde nicht mitgeteilt.

Im Verfahren gegen den Vater wertete der Vorsitzende Richter Eberhard Hülsing es als s t r a f v e r sc h ä r f e nd, dass dessen Verhalten der N ä h r-  b o d e n  für die Taten der Söhne gewesen sei. „So etwas habe ich noch nicht erlebt, dass ein Vater seinen Söhnen ein solches Verhalten vorlebt“, sagte Hülsing. S t a a t s a nw ä l t i n  Stephanie Poensgen hatte für den 48-Jährigen neuneinhalb Jahre Haft verlangt, das Strafmaß für den 18-Jährigen entsprach ihrer Forderung.  2 6   Taten hatte sie in ihrem Plädoyer für den Vater aufgelistet, bei dem 18-Jährigen waren es  8 0 Taten.

Beide h a t t e n   d ie    V o r w ü r f e   z u n ä c h s t   b e s t r i t t e n, doch später widerriefen sie ihre Unschuldsbeteuerungen. Der Sohn legte ein umfassendes Geständnis ab, doch der Vater gab  n u r   e i n e n   T e i l  der Vorwürfe zu:  Er habe sich nur an einer seiner Töchter vergriffen, als diese bereits älter als 14 Jahre gewesen sei. Beide entschuldigten sich am Ende des Prozesses bei ihren Opfern. Der Verteidiger des Vaters überlegt, ob er in Revision geht. Der Anwalt des 18-Jährigen akzeptierte den Urteilsspruch. Die Bewährung wurde ausgesprochen, weil der 18-Jährige bereits sechs Monate in U-Haft gesessen hatte.

Nach Überzeugung der Prozessbeteiligten kam in dem Verfahren nur „d i e   S p i t z e   d e s   E i s b e r g s “  zur Sprache.

Aufs Neue wird der Beweis geführt, dass die Macht das Recht nicht nur hat, sondern auch anwendet –  gegen die Machtlosen. Fünf Jahre und eineinhalb Jahre ohne Bewährung  für einen Betrag der im legalen Milliardenspiel noch weit unterhalb von Peanuts rangierte und über den jeder  Banker lacht, der wegen eines Vielfachen ungestraft davonkommt. Da muss man schon  drei und nicht nur zwei Kindern die Seelen morden um fünf Jahre zu toppen. Mal abgesehen davon, dass ich mir nicht einmal vorstellen kann, wie es sich mit der Spitze eines Eisberges verhält, der laut Beobachter wohl nur zur Sprache  gekommen sein soll, kann ich mir noch weniger vorstellen, dass sogar ein strafverschärfender Nährboden nötig war, um den Richter auf ein Jahr weniger erkennen zu lassen als die Staatsanwältin gefordert hatte.  Was hatte er denn ohne die Strafverschärfung vor? Man kommt pro Kind, zynisch kalkuliert, auf unter drei Jahre Haft, wobei man sich nolens-volens die Frage vorlegt und lieber nicht beantwortet haben möchte, wie alt die Kinder bei den Vergewaltigungen waren – denn um etwas anderes handelt es hierbei sicherlich nicht -,  wenn sie heute erst 17, 13 und unaussprechliche 8 Jahre alt sind.  Das wirken die fünf Jahre Haft für mal gerade eine halbe Million Euro doch eher nett übertrieben, und das Leben ist dem Geld  in seiner Bedeutung wieder einmal hoffnungslos unterlegen.